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Werter Fahrgast !

Hinweise

  • Sie erhalten in den Bussen des Stadtverkehrs Neustrelitz das gesamte Fahrscheinsortiment. In den Vorverkaufsstellen erhalten Sie Mehrfahrten- und Zeitkarten. Mehrfahrtenkarten sind nach dem Einstieg ordnungsgemäß zu entwerten. Zeitkarten sind während des Einstiegs dem Fahrpersonal vorzuzeigen.
  • Für das Lösen von Fahrscheinen im Bus halten Sie bitte abgezähltes Kleingeld bereit. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10 EUR und erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. Eine EC-Kartenzahlung in den Bussen ist nicht möglich.
  • Der Einstieg in den Bus ist nur durch die vordere Tür gestattet. Ausgenommen davon sind Fahrgäste mit Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen oder schwerem Gepäck. Diese nutzen die hinteren Türen zum Einsteigen.
  • Rücken Sie bitte im Fahrgastraum zusammen und bieten behinderten und älteren Menschen sowie Kleinkindern einen Sitzplatz an. Jeder Fahrgast ist dazu verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.
  • Gepäckstücke, Kinderwagen und Tiere werden befördert, wenn es die Platzkapazität zulässt und keine Gefährdung der Fahrgäste darstellt.
  • Fundsachen sind gemäß § 978 DGB unverzüglich beim Fahrpersonal abzugeben. Die Fundsachen werden durch das Fundbüro des Unternehmens [Telefon: (0 39 81) 23 71 0] zurückgegeben.

Beförderungsbedingungen

  • Bei Benutzung der Stadtomnibusse sind die Allgemeinen Beförderungsbedingungen vom 27.02.1970 (BGBl. I S. 230) i.d.F. der Verordnung vom 08.11.2007 (BGBl. I S. 2569) verbindlich.
  • Ein Auszug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hängt zur Einsichtnahme in den Vorverkaufsstellen bzw. in den Omnibussen aus.
  • Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen oder Betriebsstörungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche und keine Gewähr für die Einhaltung von Anschlussverbindungen. Außerdem haftet das Unternehmen nicht für Unrichtigkeiten im Fahrplanheft und bei Erteilung einer unrichtigen Auskunft.
  • Änderungen des Fahrplans behalten wir uns vor. Diese werden in der örtlichen Presse und an den Haltestellen bekannt gegeben.
  • Bei Kontrollen ist der Fahrausweis vorzuzeigen sowie den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Wer ohne gültigen, nicht prüfbaren oder nicht rechtmäßig erworbenen Fahrausweis angetroffen wird oder die Berechtigung einer in Anspruch genommenen Ermäßigung nicht nachweisen kann, hat nach den Allgemeinen Beförderungsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 EUR zu entrichten.
  • Bei Verunreinigungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Betriebseinrichtungen wird bei Feststellung ein Entgelt von 20 EUR zuzüglich Reinigungs- bzw. Reparaturkosten erhoben. Bei mutwilligen Beschädigungen wird Strafanzeige gestellt.
  • Kleintiere und Hunde bis zu einer Schulterhöhe von 40 cm in geeigneten Transportboxen werden kostenfrei befördert. Für Hunde ab 40 cm Schulterhöhe gilt Leinen- und Maulkorbpflicht und es ist ein ermäßigter Einzelfahrausweis zu lösen. Die Unterbringung aller Tiere auf Sitzplätzen ist nicht gestattet. Bei unzureichender Platzkapazität behält sich das Fahrpersonal den Ausschluss der Beförderung vor.